Ich fordere alle Behörden, die derzeit Verbote und Einschränkungen zur E-Zigarette vorantreiben, auf, diese Maßnahmen sofort zu unterlassen, bzw. zurückzunehmen.
In ihrem Parteiprogramm zur Drogenpolitik stehen die PIRATEN dafür ein,
dass „Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden dürfen (…)“ .
Ich sehe hier auf vielfache Weise die Rechtsstaatlichkeit beim Umgang der Behörden mit der E-Zigarette verletzt.
Mit Sorge beobachtet ich das momentane Vorgehen deutscher Behörden und Institutionen, die die Benutzung so genannter E-Zigaretten einschränken oder verbieten wollen.
Obwohl es keinerlei belastbare Studien gibt, die der E-Zigarette eine besondere Gefahr nachweisen, sprechen Ministerien von hohen Gesundheitsrisiken und warnen offiziell vor der Benutzung.
Sogar Verbote wurden bereits beschlossen und durchgesetzt, und auch hier ignorieren die Behörden die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und selbst die Erkenntnisse der Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) .
Zusammenfassend darf man festhalten, dass die gesamte Vorgehensweise der Behörden schwere juristische Mängel aufweist.
Alle mir verfügbaren Informationen weisen darauf hin, dass – im Vergleich zum bekannten Tabakkonsum – die E-Zigarette für die Nutzer eine deutlich weniger gesundheitsschädliche Alternative des Nikotinkonsums darstellt.
Und genau das ist laut Umfragen in entsprechenden Fachforen auch die Hauptmotivation der mittlerweile über 1,2 Millionen Konsumenten in Deutschland, nicht die Nikotinentwöhnung.
Vergleiche mit Entwöhnungshilfen wie Nikotinpflastern greifen hier also nicht, und auch für eine Erfassung durch das Medikamentenrecht gibt es keine tragfähigen Anhaltspunkte
Eine Erfassung durch das Nichtraucherschutzgesetz entbehrt ebenfalls jeder rechtlichen Grundlage, da hier klar von Tabakprodukten und deren Verbrennung die Rede ist.
Bei der Benutzung der E-Zigarette hingegen handelt es sich um einen Verdampfungprozess,
bei dem nach derzeitigen Erkenntnisstand das Umfeld nicht oder kaum mit Schadstoffen belastet wird.
Studien gibt es hier allerdings bisher noch nicht.
Prof. Bernd Schönhofer, Chefarzt für Lungenheilkunde, erläutert dazu: „Nach dem Stand des heutigen Wissens besteht bei der E-Zigarette keine relevante Gefahr, dass Mitmenschen durch Passivrauchen geschädigt werden.“
Die laut unseren Behörden angeblich unbekannten und gefährlichen Inhaltsstoffe der hier verwendeten Liquids/Depots sind sämtlich bekannt,
gut erforscht und behördlich zugelassen.
Sie enthalten nur 3-4 der über 1000 Inhaltsstoffe jeder gewöhnlichen Zigarette.
Zu den Krebserregenden zählt keine davon, auch Nikotin selbst- als pharmakologisch wirksamer Bestandteil – ist nicht karzinogen [1].
Hauptbestandteil ist Propylenglycol, eine weit verbreitete Trägerlösung, die so in Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln und auch in Asthma Inhalatoren Einsatz findet.
Wie die Behörden angesichts der klaren Fakten hierbei zu solchen Aussagen und Maßnahmen kommen können, kann ich mir nicht erklären.
Quellen:
1: GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, Eintrag und Gefahrenstoffkenzeichung zu Nikotin
Willi Gasser
Generalsekretär Bezirksverband Schwaben
Co-Autor: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Andi_nRw
Update: Es gibt nun auch eine Stellungnahme deutscher E-Zigarettenhändler


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